Unser Team



Das pädagogische Team der Wohngruppen besteht aus jeweils 5 PädagogInnen. Die MitarbeiterInnen sind an den ihr Arbeitsfeld betreffenden Ziel- und Entscheidungsfindungen beteiligt. Sie arbeiten selbständig und eigenverantwortlich.

 

Alle MitarbeiterInnen werden in ihrer Weiterentwicklung unter anderem durch Fortbildungen, Supervision und kollegiale Beratung gefördert. Über unser Team hinaus bietet der Kontakt zu anderen Institutionen die Grundlage für ein gutes, individuelles Hilfeangebot. Mit psychosozialen Einrichtungen (Beratungsstellen, Therapiepraxen oder andere) und Ausbildungsinstitutionen (Schulen, Arbeitsämter und andere) wird eng zusammengearbeitet.


Unsere Arbeit



ELTERNARBEIT


Da das Kinder- und Jugendhilfegesetz eine Reihe von Hilfen zur Erziehung vor die Heimaufnahme nach § 34 gestellt hat, kommt es nur bei Kindern zur Heimaufnahme, bei denen alle Hilfen im Vorfeld keinen Erfolg gebracht haben. Diese Kinder und deren Familien haben scheinbar unüberwindbare Probleme miteinander. Darum ist uns die intensive Elternarbeit sehr wichtig. Wir helfen bei der Gestaltung der Besuchskontakte zur Familie. Die Förderung einer positiven  Beziehung zwischen dem jungen Menschen und der Familie gehört ebenso dazu wie die Bearbeitung der familiären Situation und Klärung problematischer Beziehungen zu den Angehörigen. Weil die Arbeit mit der Familie für eine erfolgreiche Rückkehr des Jugendlichen dorthin unerlässlich ist, bestimmt die Aussicht auf Erfolg die Intensität der Arbeit.


Partizipation & Beschwerdeverfahren



 

Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der stationären Jugendhilfe verstehen wir als die ihrem Entwicklungsstand angemessene - Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die Entscheidungen und Prozesse in unseren Einrichtungen, die ihr Leben betreffen und die ihre Lebensumstände gestalten. Dabei berücksichtigen wir die mit dem Entwicklungsstand wachsende Fähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu selbstständigem, verantwortungsbewusstem Handeln sowie die jeweiligen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien. 

 

Die Partizipation und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, die Mitglied im Verbund der ErSte'n Trägergesellschaft sind, ist für uns nicht nur eine gesetzlich verankerte Verpflichtung Rahmen des § 8 b SGB VIII auf der Basis des Bundeskinderschutzgesetzes, sondern eine pädagogische Grundhaltung, der wir uns verpflichtet fühlen. Hieraus ergibt sich für uns ebenso selbstverständlich die Einführung von systematischen Verfahren zum Umgang Beschwerden, um die altersgerechte Einbindung von Kindern und Jugendlichen für einen gelingenden Erziehungsprozess zu gewährleisten.